Voraussetzung:
- der Beginn der Dissertation darf nicht länger zurückliegen als drei Jahre
- die Dissertation soll innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden
Dotierung:
- 1.500 Euro/Monat für drei Monate
- ein Familienzuschlag kann bei Vorlage entsprechender Voraussetzungen gewährt werden
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- maximal 3seitiger Arbeits- und Zeitplan
- Lebenslauf
- Kopien von Zeugnissen
- Gutachten der Betreuerin/des Betreuers
- Kopie des Annahmeschreibens als Doktorand*in der Fakultät.
Erläuterungen und Hinweise zur Beantragung finden Sie hier.
Auswahlverfahren:
Die Auswahl erfolgt durch die zentrale Vergabekommission der Universität Stuttgart auf der Grundlage der Stellungnahme der Fachkommissionen der Fakultäten.
Hinweis:
Ein Auslaufstipendium kann gewährt werden unabhängig davon, wie die Promotion bisher finanziert wurde (ob über ein Beschäftigungsverhältnis oder ein anderes Stipendium). Aber: Ein Beschäftigungsverhältnis an der Universität Stuttgart neben dem Stipendium ist nur unter besonderen Bedingungen möglich. Eine anschließende Weiterbeschäftigung im Rahmen des Promotionsprojektes ist nicht zulässig.
Einreichung der Bewerbungsunterlagen:
Die kompletten Unterlagen sind unterschrieben einmal in Papierform zu senden an:
Universität Stuttgart
z.Hd. Herrn Roth
Graduierten-Akademie
Pfaffenwaldring 5c
70569 Stuttgart
und einmal zu einem PDF zusammengefasst an:
lgf-stipendien@gradus.uni-stuttgart.de
Wilfried Roth
Landesgraduiertenförderung