mehrere dreimonatige Auslaufstipendien

Die Universität Stuttgart schreibt

nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz aus. Bewerbungsfrist: 24. Oktober 2023.

Voraussetzung:

  • der Beginn der Dissertation darf nicht länger zurückliegen als drei Jahre
  • die Dissertation soll innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden

Dotierung:

  • 1.500 Euro/Monat für drei Monate
  • ein Familienzuschlag kann bei Vorlage entsprechender Voraussetzungen gewährt werden

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • maximal 3seitiger Arbeits- und Zeitplan
  • Lebenslauf
  • Kopien von Zeugnissen
  • Gutachten der Betreuerin/des Betreuers
  • Kopie des Annahmeschreibens als Doktorand*in der Fakultät.

Erläuterungen und Hinweise zur Beantragung finden Sie hier.

Auswahlverfahren:

Die Auswahl erfolgt durch die zentrale Vergabekommission der Universität Stuttgart auf der Grundlage der Stellungnahme der Fachkommissionen der Fakultäten.

Hinweis:

Ein Auslaufstipendium kann gewährt werden unabhängig davon, wie die Promotion bisher finanziert wurde (ob über ein Beschäftigungsverhältnis oder ein anderes Stipendium). Aber: Ein Beschäftigungsverhältnis an der Universität Stuttgart neben dem Stipendium ist nur unter besonderen Bedingungen möglich. Eine anschließende Weiterbeschäftigung im Rahmen des Promotionsprojektes ist nicht zulässig.

Einreichung der Bewerbungsunterlagen:

Die kompletten Unterlagen sind unterschrieben einmal in Papierform zu senden an:

Universität Stuttgart
z.Hd. Herrn Roth
Graduierten-Akademie
Pfaffenwaldring 5c
70569 Stuttgart

und einmal zu einem PDF zusammengefasst an:
lgf-stipendien@gradus.uni-stuttgart.de

Wilfried Roth

 

Landesgraduiertenförderung

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