Voraussetzung:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- eine herausragende Qualifikation
- ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
- die Annahme als Doktorand*in an der Universität Stuttgart
Dotierung:
- 1.850 Euro/Monat für vier Jahre
- Ein Familienzuschlag kann bei Vorlage entsprechender Voraussetzungen gewährt werden
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- 3-5seitiger Arbeits- und Zeitplan
- Lebenslauf
- Beglaubigte Kopien von Zeugnissen
- Gutachten der Betreuerin/des Betreuers
- Gutachten einer weiteren Hochschullehrerin/eines weiteren Hochschullehrers
- Promotionsvereinbarung
- Annahmeschreiben als Doktorand*in der Fakultät.
Falls Sie Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand*in erst nach dem 29. Januar 2025 gestellt haben, müssen Sie kein Annahmeschreiben einreichen. Es wird erst nach der Sitzung des Promotionsausschusses am 30. April 2025 vorliegen und zu Ihren Bewerbungsunterlagen hinzugefügt.
Das Antragsformular sowie Erläuterungen und Hinweise zur Beantragung finden Sie unter dem Bewerbungslink.
Auswahlverfahren:
Die Auswahl erfolgt durch die zentrale Vergabekommission der Universität Stuttgart auf der Grundlage der Stellungnahme der Fachkommissionen der Fakultäten.
Hinweis:
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Zuwendung der Mittel durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Einreichung der Bewerbungsunterlagen:
Die kompletten Unterlagen sind unterschrieben einmal in Papierform zu senden an:
Universität Stuttgart
z.Hd. Herrn Roth
Graduierten-Akademie
Pfaffenwaldring 5c
70569 Stuttgart
und einmal zu einem PDF zusammengefasst an:
lgf-stipendien@gradus.uni-stuttgart.de
Wilfried Roth
Landesgraduiertenförderung